Da man am Etikett oder der Flasche nicht zwangsläufig die Qualität des Inhalts erkennen kann ist, ist eine Einteilung des Weins in Güteklassen durchaus hilfreich und kann zur groben Orientierung dienen. In Deutschland ist die Bezeichnung der Weine mit Güteklassen so ausgeprägt wie in kaum einem anderen Land. Die Weine können in den verschiedenen Güteklassen in allen Geschmacksrichtungen ausgebaut werden.
Tafelwein
Hinter der wohlklingenden Angabe Tafelwein stecken Weine der niedrigsten Qualitätsstufe. Diese Weine haben die geringsten Anforderungen an ihre Beschaffenheit und Herkunft. Offiziell heißt der Tafelwein heute „Deutscher Wein ohne Herkunftsbezeichnung“. Beim Tafelwein dürfen Trauben aus ganz Europa von zugelassenen Rebsorten verwendet werden. Außerdem darf Zucker zur Erhöhung des späteren Alkoholgehalts zugegeben werden. Der endgültige Alkoholgehalt muss bei mindestens 8,5 Vol% liegen.
Deutscher Landwein & Deutscher (Tafel)Wein
Bei diesen beiden Güteklassen müssen die Trauben aus Deutschland stammen. Beim Deutschen (Tafel)Wein müssen 100 % der Trauben aus Deutschland kommen, jedoch nicht aus einem bestimmten Gebiet. Beim Deutschen Landwein müssen die Trauben zu 100 % aus Deutschland und zu 85 % aus einem bestimmten geographischen Gebiet stammen. Auch bei diesen Weinen ist eine Anreicherung mit Zucker erlaubt und sie müssen ein Mindestmostgewicht von 44° Oechsle haben.
Qualitätswein
Die Qualitätsweine stellen die größte Gruppe deutscher Weine dar und müssen zur Herstellung 100 % Trauben aus einem bestimmten deutschen Anbaugebiet enthalten. Alle Qualitätsweine werden sensorisch und analytisch kontrolliert, wodurch eine Mindestqualität gewährleistet wird. Je nach Rebsorte und Anbaugebiet müssen sie zwischen 50-70° Oechsle Mindestmostgewicht erreichen. Auch Qualitätsweine dürfen mit begrenzten Mengen Zucker angereichert werden. Sie müssen mindestens 7 Vol% an Alkoholgehalt vorweisen. Zu erkennen sind Qualitätsweine an der Bezeichnung QbA (Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete) sowie der Amtlichen Prüfnummer (AP-Nr.) auf dem Etikett.
Prädikatswein
Prädikatsweine sind Weine mit den höchsten Qualitätsanforderungen. Bei diesen Weinen ist eine Anreicherung mit Zucker verboten. Je nachdem welches der sechs Prädikate der Wein erfüllt, gelten Rebsorten spezifische und Anbaugebiet spezifische Werte für die Mindestmostgewichte, jedoch mindestens 70° Oechsle. Bei Prädikatsweinen wird zwischen den folgenden sechs Prädikaten unterschieden. Dabei erhöhen sich die Anforderungen in aufsteigender Reihenfolge.
- Kabinett: leichte, feine Weine aus reifen Trauben mit einem geringem Alkoholgehalt
- Spätlese: elegante, feinfruchtige und reife Weine, aus etwas späterer Ernte
- Auslese: edle Weine aus vollreifen Trauben, manuelle Auslese unreifer Beeren
- Beerenauslese: Fruchtige volle Weine aus überreifen und edelfaulen Trauben
- Trockenbeerenauslese: aus rosinenartig eingeschrumpften und edelfaulen Beeren hergestellt, ist sie die Spitze der Qualitätspyramide. Die Weine schmecken süß und honigartig und sind sehr gut lagerfähig.
- Eiswein: aus Trauben, die in gefrorenem Zustand (min. -7 °C) geerntet und gekeltert werden. So wird nur das Fruchtkonzentrat ausgepresst (Mindestmostgewicht wie bei der Beerenauslese)
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