Grob lassen sich Weine in drei Geschmacksrichtungen einteilen trocken, halbtrocken, lieblich. Doch nicht jeder trockene Wein ist gleich „trocken“. Dafür muss man wissen was hinter diesen Geschmacksrichtungen steckt. Das Hauptkriterium für die Einordnung in eine Geschmacksrichtung ist der Restzucker Gehalt. Wie der Name schon sagt, ist der Restzucker der nicht in Alkohol umgesetzte Teil des Zuckers aus der Weintraube. Je mehr Restzucker ein Wein hat desto süßer ist der geschmackliche Eindruck.
Trocken
Ein Wein darf als trocken bezeichnet werden wenn er:
- 0-4 g/l Restzucker hat oder
- bis zu 9 g/l Restzucker wenn der Gesamtsäuregehalt höchstens 2 g/l geringer ist als der Restzucker
Dabei bedeutet trocken nicht gleich sauer. Wenn gleich ein trockener Wein mit wenig Restzucker schlechter dazu in der Lage ist prägnante Säure abzufedern. Trockene Weine machen in Deutschland einen Anteil von ca. 48% der verkauften Weine aus.
Halbtrocken
Halbtrockene Weine dürfen
- bis zu 12 g/l Restzucker enthalten oder
- bis zu 18 g/l wenn der Restzuckergehalt nicht mehr als 10 g/l über dem Gesamtsäuregehalt liegt
Die Regelung mit der Säure hat den Hintergrund, dass bei mehr vorhandener Säure der verbliebene Restzucker als geringer wahrgenommen wird. In Deutschland sind ca. 20% der verkauften Weine halbtrocken.
Lieblich
Liebliche Weine weisen einen Restzuckergehalt auf der über dem von halbtrockenen Weinen liegt jedoch höchstens bei 45 g/l. Ab 45 g/l ist „süß“ als offizielle Bezeichnung für Weine zugelassen.
Immer wieder wird Kritik an diesem System laut weil es nicht eindeutig genug sei und zu großen Spannen enthalte, die keine verlässliche Geschmacksangabe zulassen würden. Dies ist nachvollziehbar, denn ein Wein mit 10 g/l Restzucker kann je nach Säuregehalt als trocken oder halbtrocken deklariert werden. Aufgrund dessen hat sich eine Vielzahl an weiteren Begrifflichkeiten etabliert.
Feinherb
Feinherb ist eine inoffizielle Bezeichnung jedoch häufig anzutreffen. Sie ist nicht eindeutig definiert. Geschmacklich bewegen sich die Weine im Bereich zwischen halbtrocken und lieblich.
Classic
Dabei handelt es sich nicht nur um eine Geschmacksrichtung sondern viel mehr um eine Qualitätsstufe mit mehreren Kriterien. Der Restzuckergehalt darf bei höchstens 15 g/l liegen. Somit befinden sich diese Weine im trockenen Bereich. Zusätzlich darf die Gesamtsäure nicht mehr als das doppelte des Restzuckers betragen. Außerdem sind nur bestimmte für das Anbaugebiet typische Rebsorten zugelassen, der Alkoholgehalt muss bei mindestens 11,5% an der Mosel und 12% in allen anderen Anbaugebieten liegen und einige weitere Kriterien müssen erfüllt werden.
Es ist darauf zu achten, dass die Geschmacksrichtungen von Wein und Sekt nicht übereinstimmen.